Übertretung) schuldig erklärt, zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 5'000.00, und zu einer Busse von CHF 500.00, zuzüglich Gebühren von CHF 500.00 verurteilt sowie mit Verfügung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes vom 25. November 2020 der Sicherungsentzug seines Führerausweises für Motorfahrzeuge angeordnet und ihm die diesbezüglichen Entscheidgebühren auferlegt wurden. Ferner scheint der Beschwerdeführer auch mit weiteren Rechnungen des Stras- senverkehrs- und Schifffahrtsamtes nicht einverstanden zu sein (vgl. das Schreiben des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vom 30. Dezember 2020).