1. Die Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wird angewiesen, die Anzeige des Beschwerdeführers vom 17. August 2017 (Verfahren BM 17 18273) umgehend zu behandeln. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Eine Entschädigung wird nicht gesprochen.