4.3 Die Beschwerde ist begründet. Die Strafuntersuchung BM 16 7832 gegen den Beschwerdeführer wurde vor über zweieinhalb Jahren – im Oktober 2018 – eingestellt. Einzig die Entschädigungsforderungen des Beschwerdeführers sind noch nicht rechtskräftig entschieden. Ein entsprechendes Verfahren wurde Anfang Juni 2021 bei der Beschwerdekammer anhängig gemacht (Verfahren BK 21 268). Der Umstand, dass über die Entschädigungsforderung noch nicht rechtskräftig befunden worden ist, steht der Behandlung der Gegenanzeige jedoch nicht entgegen, ist doch nicht ersichtlich – und wird von der Staatsanwaltschaft resp.