4. Zusammenfassend ergibt sich, dass das Verfahren gegen den Beschwerdeführer im Kostenpunkt bis heute noch nicht rechtskräftig abgeschlossen werden konnte. Ein Abschluss steht aber kurz bevor. Es ist folglich damit zu rechnen, dass die Behandlung der Gegenanzeige sehr zeitnahe erfolgen wird. Aufgrund dieser Umstände ist nicht zu beanstanden, dass die regionale Staatsanwaltschaft – wie in Aussicht gestellt – mit der Behandlung der Gegenanzeige des Beschwerdeführers bis zum rechtkräftigen Abschluss des Hauptverfahrens zugewartet hat.