Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer (konkret die Entschädigungsfrage im Hauptdossier sowie weitere Anzeigen im Nebendossier) konnte aber nun doch noch zum Abschluss gebracht werden. Es steht aktuell die Genehmigung des Leitenden Staatsanwaltes aus, welche in den nächsten Tagen erfolgen wird. Im Anschluss daran wird der Verfahrensabschluss den Parteien eröffnet werden. Erst danach wird die Bearbeitung der Gegenanzeige an die Hand genommen werden können.