In der Folge wurde die Staatsanwaltschaft von der Rechtsmittelinstanz angewiesen, auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe mit Abchasien weitere Abklärungen zu tätigen (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 464 vom 16. Oktober 2019 E. 7.3.4). Dieses Rechtshilfeverfahren erwies sich aufgrund der schwierigen Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden als überdurchschnittlich zeitaufwändig. Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer (konkret die Entschädigungsfrage im Hauptdossier sowie weitere Anzeigen im Nebendossier) konnte aber nun doch noch zum Abschluss gebracht werden.