Anders als bei der beschuldigten Person greift bei ihm das Beschleunigungsgebot bekanntlich in geringerem Masse. [..] Ausserdem wurde das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Betrugs etc. zwar im Oktober 2018 teilweise eingestellt. Es konnte aber bislang nicht rechtskräftig abgeschlossen werden, weil der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde gegen die Kosten- und Entschädigungsfolgen jener Einstellungsverfügung bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern obsiegte.