_ wurde noch nicht rechtskräftig befunden. Mit Eingabe vom 19. April 2021 gelangte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) betreffend seine am 17. April 2017 gegen A.________ eingereichte Anzeige an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Rechtsbegehren: • Es sei festzustellen, dass eine unrechtmässige Rechtsverzögerung der Regionalstaatsanwaltschaft Bern-Mittelland vorliegt • Die Regionalstaatsanwaltschaft ist anzuweisen, die Strafanzeige ordentlich zu bearbeiten • Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Bern