Auf Nachfrage von B.________ teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ihm am 18. Dezember 2017 und 26. September 2018 mit, dass seine Strafanzeige vom 17. August 2017 eng mit der gegen ihn pendenten Strafuntersuchung BM 16 7832 zusammenhänge und mit der Bearbeitung derselben resp. dem Abschluss des gegen ihn geführten Strafverfahrens einhergehe. Am 22. Oktober 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffend die Anzeige der C.________ AG (Verfahren BM 16 7832) ein. Über allfällige Entschädigungsansprüche von B.________ wurde noch nicht rechtskräftig befunden.