Dazu mache er auch die Zivilforderung wegen übler Nachrede geltend, obwohl der Strafbefehl BM 20 33768 nicht rechtens (recte: rechtskräftig) sei, das Urteil des Regionalgerichts stehe noch aus. Sie schulde ihm einzig die Entschädigung von CHF 1'497.55 wegen dem Beschluss des Obergerichts BK 20 246, welche sie diesem am 4. März 2021 einbezahlt habe. 5.3