2. Gegen diese Verfügung erhob Dr. med. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. B.________, am 19. April 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend. Beschwerdekammer) mit dem Hauptantrag, Ziff. 3 der Verfügung sei aufzuheben (Antrag Ziff. 1). In den Eventualbegehren Ziff. 2 - 6 beantragte er zusammengefasst die Beauftragung von anderen Sachverständigen als der gemäss Anfechtungsobjekt zu beauftragenden, dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge.