In Beachtung seines ursprünglichen Bestreitens, überhaupt am Tatort gewesen zu sein, dürfte diese Änderung des Aussageverhaltens viel mehr darin begründet sein, dass der Beschuldigte in den seither vergangenen rund zweieinhalb Monaten gewahr geworden sein dürfte, dass die Tatortspuren gegen ihn belastend wirken und somit einer Erklärung bedürfen. Es trifft zwar zu, dass gemäss Zusatzblatt des Berichts des Amtsarztes, der am 11. Januar 2021 bei der Staatsanwaltschaft einging, am Hals des Opfers kein ärztlicher Befund gemacht werden konnte, das Opfer dort keine Hämatome aufwies und es weder über Kehlkopfschmerz, noch über Schluckstörungen klagte.