Dass der Beschuldigte den Umstand der abgerissenen Kapuze vor Kenntnis des polizeilichen Rapports vom 11. März 2021 erwähnte, vermag die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen nicht zu erhöhen, da man über selbst Erlebtes keinen Bericht Dritter benötigt, um darüber erzählen zu können. In Beachtung seines ursprünglichen Bestreitens, überhaupt am Tatort gewesen zu sein, dürfte diese Änderung des Aussageverhaltens viel mehr darin begründet sein, dass der Beschuldigte in den seither vergangenen rund zweieinhalb Monaten gewahr geworden sein dürfte, dass die Tatortspuren gegen ihn belastend wirken und somit einer Erklärung bedürfen.