Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft am 12. April 2021 um drei Monate, d.h. bis am 8. Juli 2021. Mit Beschwerde vom 20. April 2021 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts sowie die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Eingabe vom 22. April 2021 auf eine Stellungnahme. Der von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraute Staatsanwalt C.______