3 macht – bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau. Die Beschwerdekammer stellt dem Beschwerdeführer in Aussicht, Eingaben mit ungebührlichen Äusserungen oder weitschweifigen Ausführungen ohne Konnex zum Verfahrensgegenstand künftig in Anwendung von Art. 110 Abs. 4 StPO zur Überarbeitung zurückzuweisen.