Das mehrmalige Öffnen und Betrachten eines Linkedln-Profils stellt klarerweise kein strafbares Verhalten dar. Es handelt sich bei diesen Profilen mithin um selbst erstellte und öffentlich unbegrenzt zugängliche Angaben, welche dem Zweck entsprechen, dass Dritte Zugriff auf ebendiese Informationen erhalten, wobei es keine Einschränkungen gibt.