30 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Regionalgericht Bern-Mittelland das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus Gebühren von CHF 3'000.00 und Auslagen von CHF 1'290.00, insgesamt bestimmt auf CHF 4'290.00, werden zu 4/5, ausmachend CHF 3'432.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. 1/5 der Kosten, ausmachend CHF 858.00 trägt der Kanton Bern.