Eine mildere Massnahme ist nicht ersichtlich. Für eine verhaltensrelevante Krankheitseinsicht, eine relevante Remission psychotischer Symptome und eine positive Beeinflussung negativer Symptome bedarf es gemäss den Ausführungen von pract. med. D.________ eines Zeithorizonts von mindestens einem Jahr. In Anbetracht der Schwere und der Wahrscheinlichkeit der in Frage stehenden zukünftigen Straftaten ist eine Verlängerung der Massnahme um 3 Jahre zumutbar.