BVD/1200). Aus gutachterlicher Sicht ist eine Therapiefähigkeit vor dem Hintergrund grundsätzlicher guter Therapierbarkeit (medikamentöse Therapie als ein zentraler Bestandteil) gegeben (pag. BVD/1204). Pract. med. D.________ empfiehlt die Fortsetzung der stationären Massnahme. Im Anschluss sollte bei entsprechenden therapeutischen Fortschritten eine Unterbringung in einem forensischen Wohnheim resp. einer bereuten Wohneinrichtung in die Wege geleitet werden, um eine langfristige Medikamentencompliance und somit Stabilität der Psychopathologie gewährleisten zu können (pag. BVD/1208).