an, wonach eine Einschätzung, ob der derzeitige Zustand des Beschwerdeführers bleibend ist und es tatsächlich bergauf geht, aufgrund des sehr schwankend verlaufenden Vollzugs schwierig ist. Es ist denn von einer noch nicht stabil manifestierten Krankheitseinsicht auszugehen. Neben den bereits erzielten Fortschritten bleibt zu berücksichtigen, dass die Therapien nach anfänglich gutem Verlauf schliesslich immer wieder aufgrund der Verweigerungshaltung des Beschwerdeführers abgebrochen werden mussten. So kam es bereits mehrfach zu einem Institutionenwechsel. Es fällt auf, dass der Beschwerdeführer hierfür teilweise auch die Institutionen verantwortlich macht.