27 Krankheitseinsicht zeichnete sich anfangs Jahr ab, so dass auch mit der Ausarbeitung eines Krisenplans begonnen werden konnte, und eine solche wurde vom Beschwerdeführer anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wiederholt und bestätigt (pag. BK/433, Z. 21 ff.). Trotz der erzielten Fortschritte (Krankheitseinsicht, Erarbeiten eines Krisenplans) scheiterte die Massnahme in den H.________ schliesslich an der Verweigerungshaltung des Beschwerdeführers. Dieser befindet sich daher erneut in einem Regionalgefängnis. Die von pract.