Gemäss den Ausführungen von pract. med. D.________ in ihrem Gutachten bedarf es in erster Linie einer verhaltensrelevanten Krankheitseinsicht. Dasselbe Therapieziel wurde im letzten Therapieverlaufsbericht der H.________ vom 4. November 2020 definiert. Durch Verhaltensspiegelungen soll die Selbstreflexion des Beschwerdeführers gestärkt und ein basales Problembewusstsein für die zugrundeliegende psychische Störung und deren Auswirkungen auf die Lebensbewältigung erreicht werden. Erst bei einem vorhandenen Problembewusstsein könne mit der Erarbeitung eines Krisenplans begonnen werden (pag. PEN II/43). Eine basale