_ geht in ihrem Gutachten vom 29. April 2020 noch von einer sehr ungünstigen Beurteilung aus. Aus ihrer Sicht könne dann von einer erfolgreichen Behandlung gesprochen werden, wenn über einen mindestens einjährigen Zeitraum eine verhaltensrelevante Krankheitseinsicht, eine relevante Remission psychotischer Symptome (Wahnphänomene, daraus resultierende Reizbarkeit und Aggressivität; objektiv über Verhaltensbeobachtungen direkt ableitbar) und eine positive Beeinflussung negativer Symptome (Parathymie, Intentionalitätsstörungen) erreicht würden (pag. BVD/1198).