Zu prüfen bleibt die konkrete Massnahmendauer. Aus gutachterlicher Sicht fallen insbesondere die psychische Störung, die soziale Kompetenz, das spezifische und situative Konfliktverhalten und der soziale Empfangsraum für die Beurteilung der Legalprognose ins Gewicht. Pract. med. D.________ geht in ihrem Gutachten vom 29. April 2020 noch von einer sehr ungünstigen Beurteilung aus.