Begleitend zur medikamentösen Behandlung sei eine Fortsetzung der störungsangemessenen Psychotherapie unbedingt angezeigt. Abhängig vom zu erreichenden Remissionsgrad seien im späteren Verlauf rehabilitative Massnahmen (Überprüfung der Arbeitsfähigkeit und Unterstützung bzw. Zuführung zu einer Lehre oder Ausbildung, eine betreute Wohnform) zu berücksichtigen. Eine solche Behandlung dauere mehrere Jahre.