Daran vermögen auch die Ausführungen seines Verteidigers, wonach er hierfür nochmals Hand bieten würde, würde ihm der Nutzen ausgiebig erklärt, nichts zu ändern. Im Ergebnis legten die Gutachter in Anwendung der einschlägigen Prognoseinstrumente in der Gesamtbeurteilung schlüssig dar, dass die Gefahr weiterer strafbarer Handlungen in Form von Verbrechen besteht und es an einer günstigen Prognose fehlt.