_ vom 29. November 2021. So beeinflussen insbesondere die Aufrechterhaltung der Therapieadhärenz, die Behandlungseinsicht und die Etablierung einer optimalen Medikation die Einschätzung der Legalprognose ungünstig. Erst in einem weiteren Schritt könne ein geeignetes Entlassungssetting das Rückfallrisiko des Beschwerdeführers mindern. Werde der Beschwerdeführer aktuell in ein offenes und unstrukturiertes Setting ohne begleitende Massnahmen entlassen, sei von einer ungünstigen Legalprognose auszugehen.