BK/437, Z. 14 f.). Würden ungünstige Persönlichkeitszüge positiv beeinflusst, wirke sich dies vorteilhaft auf die Behandlung aus (pag. BK/441, Z. 33 f.). Im Therapieverlaufsbericht der H.________ vom 3. Juni 2020 wird noch festgehalten, dass der Beschwerdeführer regelmässig am stationären Therapieprogramm (bestehend aus wöchentlichen einzeltherapeutischen [verhaltenstherapeutischen] Gesprächen, der vierzehntägigen Oberarztvisite, der Ergotherapie, den Gruppentherapien sowie den Milieutherapien der Abteilung [morgendliche Aktivierung, Beschäftigungstherapie, therapeutische Kochgruppe]) teilgenommen hatte. Der Beschwerdeführer habe den Wunsch nach einem umfassenden Therapieprogramm