21 chen Hauptverhandlung, dass die Therapie – sowohl medikamentös als auch psychotherapeutisch – in einer intensiven Form weitergeführt werden müsse. Für die Behandlung der Grunderkrankung seien die Medikation, aber auch die psychotherapeutische Therapie von Bedeutung. Empfehlenswert wäre weiterhin eine Depotmedikation, mit welcher eine gleichmässigere Wirkung über einen längeren Zeitraum erreicht werden könnte (pag. BK/435, Z. 24 ff.). Zur Umsetzung der therapeutischen Ziele bedürfe es zunächst eines Klinikaufenthalts (pag. BK/437, Z. 14 f.).