Die weitere Entwicklung bestätige diese Prognose. Abhängig vom weiteren Krankheits- und Behandlungsverlauf bestehe vor allem in akuten Krankheitsphasen ein erhöhtes Risiko für erneute Körperverletzungen bis hin zu schweren Gewaltdelikten mit erheblichen Opferschäden wie auch für Sachbeschädigungen, Fahren unter Drogeneinfluss und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. BVD/156 f.). Auch pract. med. D.________ geht für Gewaltdelikte von einer sehr ungünstigen Beurteilung aus. Dabei würden insbesondere die psychische Störung, die soziale Kompetenz, das spezifische und situative Konfliktverhalten sowie der soziale Empfangsraum ins Gewicht fallen.