auch zukünftig zu krankheitsbedingten Fehlverhaltensweisen mit Fremdgefährdung kommen. Ohne einen professionellen Behandlungsrahmen (Wohnheim, psychiatrische Behandlung, Abstinenzkontrolle u.a.) bestehe auch ein erhöhtes Risiko für erneute Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die genannten Risikofaktoren würden weitgehend unverändert fortbestehen. Bereits im Gutachten vom 4. August 2014 sei das Risiko für erneute fremdaggressive Handlungen unbehandelt als hoch eingeschätzt worden. Die weitere Entwicklung bestätige diese Prognose.