In der Gesamtschau wird aus gutachterlicher Sicht festgehalten, dass der wichtigste Risikofaktor für erneutes gewalttätiges Verhalten durch den Beschwerdeführer seine unbehandelte schizophrene Erkrankung sei. Hinzu komme der Risikofaktor des Cannabiskonsums, der den Krankheitsverlauf ungünstig beeinflusse und psychotische Dekompensationen auslösen könne. Zusammen mit dem ungeregelten Leben ohne Tagesstruktur sowie der Wohnsituation bei den Eltern, die auch in der Vergangenheit nicht ausreichend deliktprotektiv gewesen sei, könne es gemäss Dr. Q.________ auch zukünftig zu krankheitsbedingten Fehlverhaltensweisen mit Fremdgefährdung kommen.