20 Die Risikoeinschätzung von Dr. Q.________ in ihrem Gutachten vom 5. Oktober 2015 basiert auf HCR-20. Ausgehend von 20 operationalisierten Items können die für den jeweiligen Fall wichtigen Risikofaktoren herausgearbeitet, ihre aktuelle Relevanz bewertet und davon ausgehend die Möglichkeiten und sinnvolle Strategien des Risikomanagements aufgezeigt werden (pag. BVD/155 ff.). In der Gesamtschau wird aus gutachterlicher Sicht festgehalten, dass der wichtigste Risikofaktor für erneutes gewalttätiges Verhalten durch den Beschwerdeführer seine unbehandelte schizophrene Erkrankung sei.