17 mache aber bei der Therapie nicht mit und bagatellisiere sein Verhalten. Damit erweise sich die Massnahme als zweckmässig. Die erzielten Fortschritte müssten berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht so gross seien. Dass er die Medikation grundsätzlich akzeptiere und sich therapiewillig zeige, müsse positiv gewertet werden. Die Gutachterin erachte eine gut eingestellte Medikation als wesentlich für die Behandlung. Erst bei einer erfolgreichen Remission von mindestens einem Jahr, könnten weitere Schritte ins Auge gefasst werden.