Aufgrund der schlechten Legalprognose entfalle zudem die Möglichkeit einer bedingten Entlassung. Dieses hohe Rückfallrisiko habe sich auch im Vollzugsalltag manifestiert, wie diverse Zwischenfälle belegen würden. Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdeschrift handle es sich dabei nicht mehr nur um Bagatellen. Diese Vorfälle würden belegen, dass noch nicht genügend Strategien hätten erarbeitet werden können, um angemessen zu reagieren. Es dürfe aber nicht übersehen werden, dass sich der Beschwerdeführer durchaus habe integrieren können und an Therapieangeboten aktiv und freiwillig teilgenommen habe.