9. Vorbringen der BVD Die BVD wiesen anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung darauf hin, dass eine medikamentöse Therapie, welche das Rückfallrisiko gesenkt hätte, nicht stattgefunden habe. Es sei lediglich eine marginale Verbesserung eingetreten. Immerhin könne gesagt werden, dass bis zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung ein basales Problembewusstsein habe erarbeitet werden können. Nun sei es aber unter anderem aufgrund seines Misstrauens nicht mehr möglich, die Therapie fortzuführen.