Damit sei er medikamentencompliant, weshalb eine Zwangsmedikation nicht nötig sei. Werde ihm die Depotmedikation und deren Nutzen nochmals erklärt, sei zudem davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer der Installation einer solchen erneut Hand bieten würde. Der Austrittsbericht der H.________ dagegen sei mit Vorsicht zu geniessen, da die Massnahme gescheitert sei. Der Beschwerdeführer habe sehr unter dem ständigen Wechsel der Ärzte und seiner behandelnden Therapeutin gelitten. Der grösste und wichtigste Schritt des Beschwerdeführers sei die gewonnene Krankheitseinsicht und die Medikamentencompliance.