Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung liess der Beschwerdeführer ergänzen, dass er sich erheblich weiterentwickelt habe. Er werde sich weiterhin einer Therapie unterziehen und sei sich bewusst, dass er an einer Krankheit leide, die ihn ein Leben lang begleiten werde. Damit erweise er sich als therapierbar. Ein weiterer wichtiger Schritt sei die Medikamentencompliance. Er habe gelernt, dass er Medikamente einnehmen müsse. Er nehme das Medikament Abilify in einer von der Gutachterin bestätigten adäquaten Dosis (30mg/Tag) ein. Damit sei er medikamentencompliant, weshalb eine Zwangsmedikation nicht nötig sei.