BK/423, Z. 6 ff.). Er habe erkannt, dass seine Erkrankung von Dauer sei und akzeptiere diese. Der Beschwerdeführer ist sich denn auch bewusst, dass ihn das Absetzen der Medikamente wieder in eine solche Situation – wie damals, weswegen er verurteilt worden ist – bringen kann (pag. BK/433, Z. 21 ff.). Weiter führte er aus, dass er mit der Einnahme von 30mg Abilify am Tag gut therapiert sei. Dieses Medikament werde er auch weiterhin einnehmen (pag. BK/425, Z. 3). Eine Depotmedikation komme für ihn dagegen auf keinen Fall mehr in Frage (pag. BK/431, Z. 31). Zum Abbruch der Therapie erklärte er, dass er die Verlegung in ein Regionalgefängnis gewünscht habe (pag. BK/427, Z. 26).