Gleichfalls erscheine es wichtig, allfälliges Problemverhalten mit dem Beschwerdeführer konstruktiv und detailliert zu thematisieren und eine engmaschige Betreuung im Alltag zu installieren. Es wird die Weiterbehandlung unter Berücksichtigung der erwähnten Aspekte empfohlen. Ebenfalls wird die Fortsetzung der engmaschigen Diabeteserkrankung sowie die augenärztliche Behandlung der diabetischen Retinopathie empfohlen (pag. BK/305). Damit stellt sich die aktuelle Situation anders dar, als zum Zeitpunkt des Entscheids der Vorinstanz vom 6. April 2021;