Nachdem anfangs 2021 ein basales Problembewusstsein habe etabliert werden können (pag. BK/297), habe sich die Zusammenarbeit ab Herbst 2021 zunehmend schwierig gestaltet. Auffällig hierbei seien die wieder verstärkt vorhandene misstrauische Haltung und die vehemente Ablehnung psychopharmakologischer sowie therapeutischer Schritte. Ab dem 27. Oktober 2021 habe der Beschwerdeführer schliesslich die Teilnahme an sämtlichen Therapieprogrammen verweigert. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit therapierelevanten Themen sei deshalb nicht mehr möglich gewesen (pag. BK/298). Aus dem Austrittsbericht vom 29. November 2021 geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer zuvor sehr