schwerdeführers nicht mehr vollumfänglich stattfinden können. Es sei mehrfach vorgekommen, dass er die gemeinsamen Gespräche abgebrochen und verlassen habe. Gegenüber dem Personal habe er sich überwiegend gereizt, entwertend und paranoid-misstrauisch gezeigt. Er habe sich zunehmend nicht mehr auf eine konstruktive und tragfähige therapeutische Beziehung einlassen können (pag. BK/294). Der Beschwerdeführer habe noch vor Eintritt in die H.________ eine Depotmedikation abgelehnt.