7.3 Massnahmenverlauf seit dem erstinstanzlichen Entscheids und aktuelle Situation Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung der BVD vom 8. November 2021 per 9. November 2021 in das Regionalgefängnis Burgdorf eingewiesen, nachdem er seitens der H.________ am 1. November 2021 zur Verfügung gestellt worden war (pag. BK/237 ff.). Die Erwägungen der BVD stützen sich vorderhand auf die Berichterstattung der H.________ vom 1. November 2021. Daraus geht hervor, dass eine medikamentöse Umstellung eine leichte Besserung der Impulsivität des Beschwerdeführers gebracht habe. Die Zusammenarbeit habe sich aber dennoch schwierig gestaltet.