__ eine Lockerung der Ausgangsstufe als erforderlich angesehen. Die BVD gelangten zum Schluss, dass die Ausgangsstufen 8 und 9 des Ausgangspakets 2 insofern zu genehmigen seien, als progressiv aufsteigend unbegleitete Ausgänge innerhalb des Klinikareals, unbegleitete Ausgänge zur Erledigung von Angelegenheiten ausserhalb des Klinikareals (zweckgebunden) sowie die Arbeitserprobung innerhalb der H.________ umgesetzt werden sollen (pag. PEN II/86 ff.). 7.3 Massnahmenverlauf seit dem erstinstanzlichen Entscheids und aktuelle Situation