Bei der Erarbeitung des Krisenplans habe sich der Beschwerdeführer reflektiert gezeigt und eine basale Krankheitseinsicht erlangen können. Aufgrund dieser insgesamt als positiv zu beurteilenden Entwicklung wurde zur weiteren sukzessiven Belastungserprobung und zur Ausarbeitung eines Krisenplans seitens der H.________ eine Lockerung der Ausgangsstufe als erforderlich angesehen.