Wie auch von den N.________ angemerkt worden sei, hätten im bisherigen mehrjährigen Massnahmenvollzug kaum Therapiefortschritte erzielt werden können. Aufgrund der nach wie vor fehlenden Einsicht in die psychische Störung sei bei Entlassung in einen offenen, unstrukturierten Rahmen von einem Absetzen der antipsychotischen Medikation auszugehen, was ein hohes Risiko einer Verschlechterung des psychopathologischen Zustandes zur Folge hätte. Dies werten die H.________ als deutlichen Risikofaktor für erneute Delinquenz und fremdaggressives Verhalten.