_ zum weiteren Massnahmenvollzug als die am besten geeignete Option, um dem bestehenden Behandlungsbedürfnis gerecht zu werden und letztlich eine nachhaltig günstige Verbesserung der Legalprognose herbeiführen zu können (pag. BVD/1232 ff.). Anlässlich des Koordinationsgesprächs vom 24. Juli 2020 wurde festgehalten, dass nach wie vor eine ablehnende Haltung des Beschwerdeführers gegenüber der Diagnose Schizophrenie zu erkennen sei, was eine therapeutische Arbeit erschwere.