BVD/1195). Weiter sei für die künftige Behandlung neben einem sorgfältigen und vorsichtigen Beziehungsaufbau vor allem die Sicherstellung einer dauerhaften und ausreichend hochdosierten Neuroleptika-Medikation wesentlich (pag. BVD/1197). Neben der medikamentösen Behandlung sei eine Fortsetzung der störungsangemessenen Psychotherapie unbedingt angezeigt. Eine solche Behandlung dauere in der Regel mehrere Jahre. Da der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Begutachtung trotz mehrjähriger Behandlung über keinerlei Krankheitseinsicht verfüge und die Therapie als für ihn abgeschlossen betrachte, sei davon auszugehen, dass er einer Behandlung zunächst nicht zustimme.