9 gangsstufen 3 bis 7; pag. BVD/1152 ff.). Gemäss dem Gutachten von pract. med. D.________ vom 29. April 2020 hätten sich keine klinischen Hinweise auf das Vorliegen einer organisch bedingten psychischen Störung ergeben, wobei aufgrund der ablehnenden Haltung des Beschwerdeführers nicht alle notwendigen Untersuchungen hätten durchgeführt werden können. Es liessen sich eindeutige Hinweise auf ein Beeinträchtigungserleben, eine paranoide Erlebnisverarbeitung, formale Denkstörungen im Sinne von Danebenreden und Hinweise auf Beobachtungs- und Verfolgungswahn sowie Grössenwahn finden.