_ vom 11. Februar 2020 gestaltete sich der Verlauf insgesamt als herausfordernd. Wiederholt sei es zu konfliktbeladenen Situationen gekommen, wobei der Beschwerdeführer verbal bedrohlich reagiert habe. Eine konstruktive Nachbesprechung der Situation sei hierbei kaum möglich gewesen. Am 14. Januar 2020 habe der Beschwerdeführer die verordnete Injektion der Depotmedikation abgelehnt. In mehrfachen, motivational ausgerichteten Gesprächen sei versucht worden, den Patienten für eine Fortführung der medikamentösen Behandlung zu gewinnen, was dieser leider strikt abgelehnt habe (pag. BVD/1133 ff.). Gestützt auf den Antrag der H.___